Zusammenfassung
Froncois Reckinger:
Kooperative Pastoral?
(FKTh 2014-2, S. 81–98)
Die seit den sechziger Jahren vor allem in Lateinamerika gesammelten Erfahrungen vor Augen, hat die Kommission zur Erstellung des 1983 durch Papst Johannes Paul II. in Kraft gesetzten Codex des Kanonischen Rechtes die rechtliche Basis für die sogenannte Kooperative Pastoral mit ihren zwei Varianten geschaffen: Nach Can. 517, §1 „kann die Seelsorge für eine oder mehrere Pfarreien mehreren Priestern solidarisch übertragen werden, […] mit der Maßgabe, dass einer von ihnen Leiter des seelsorglichen Wirkens sein muss […]“ Nach Can. 517 §2 kann der Diözesanbischof, wenn er es wegen Priestermangels für notwendig hält, „einen Diakon oder eine Gemeinschaft von Personen an der Wahrnehmung der Seelsorgeaufgaben einer Pfarrei beteiligen“. Gleichzeitig hat er aber dann „einen Priester zu bestimmen, der, mit den Vollmachten und Befugnissen eines Pfarrers ausgestattet, die Seelsorge leitet“.