Vierteljahresschrift für das Gesamtgebiet der katholischen Theologie
Begründet von Kardinal Leo Scheffczyk • ISSN 0178-1626
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Zusammenfassung

Mariéle Wulf:
Euthanasie - Einflüsse auf die Rechtsgestaltung
(FKTh 2021-3, S. 161–199)

Die jüngste Entscheidung des Deutschen Bundesverfassungsgerichts zur Suizidbeihilfe ermöglicht de facto „geschäftsmässige“ Beihilfe zum Suizid. Die gewalttätige Beendigung des natürlichen Sterbeprozesses wird inzwischen als Recht angesehen. Bei der Abwägung der Rechtsgüter, Leben und Selbstbestimmung (Autonomie) verschiebt sich die grundsätzliche Wertung zugunsten der Selbstbestimmung; sie erhält Vorrang vor dem Leben. Dadurch gerät das höchste unserer Rechtsgüter, die menschliche Würde, in Gefahr, wie in den deutschen Nachbarländern bereits deutlich wird. Die neue Gesetzgebung impliziert eine philosophische Aussage über das sich entscheidende Subjekt; sie setzt neue Massstäbe für die Legislative, individualisiert die Exekutive und gibt ggf. Raum für Moratorien in der Jurisdiktion, wie andernorts bereits sichtbar wird. Die theologischen Dimensionen wie eschatologische Verantwortung, Versöhnung mit dem Leben und das Loslassen des irdischen Lebens auf ein anderes Leben hin werden äusser Acht gelassen. Moraltheologisch ist zu fragen, wie gewollter und freiverantwortlicher Suizid einzuschätzen ist. In der Pastoral können Alternativen für einen „guten Tod“ angeboten werden, die auf den Sinn des Lebens wie des Leidens eine adäquatere Antwort geben.

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